Sportordnung

Als Mitglied unseres Vereins SPASS musst du wissen, dass ein Verstoss gegen die Sportordnung zum Ausschluss führen kann.

So ist es in der Sportordnung, und in den Statuten niedergeschrieben. 

1. Es ist deine Pflicht, Deine Ehrbarkeit, Integrität und fachliche Professionalität zu
demonstrieren. Das Sicherheitsbedürfnis dritter musst du unbedingt wahren!
2. Du darfst nur Schlösser öffnen, die dir gehören.
3. Für alle anderen Schlösser brauchst du die Erlaubnis des Besitzers.
4. Beim öffnen sind die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Ortes zu
beachten.

Hinweise zu Deiner eigenen Sicherheit
Wenn du für jemanden aufsperrst, musst Du sicherstellen, dass du nicht dem falschen öffnest
und so vielleicht in eine Straftat verwickelt wirst. Wenn du nur geringste Zweifel hast, öffne
nicht. Überprüfe den Ausweis oder Pass des Klienten und notiere dir Ausweisnummer, Name, Geburtstag und Heimatort. Führe unbedingt eine Liste: WANN du WO für WEN geöffnet hast.
Kommen dir nachträglich irgendwelche Zweifel zögere nicht, dich an die Polizei zu wenden.

SPASS VORSTAND 2011

STATUTEN SPASS